Immer wieder wird der Sachverständige / Brandursachenermittler von Rechtsanwälten in Strafverfahren gegen ihre Mandanten mit der Gutachtenerstellung beauftragt, lm Durchschnitt hat der Sachverständige zwei bis drei Fälle, in denen sich nach Ende der Tätigkeit des Sachverständigen zeigt, dass diese Personen zu unrecht einer vorsätzlichen Brandstiftung angeklagt wurden. Leider erfolgt die Beauftragung mit der Erstellung eines Gutachtens in solchen Verfahren erst zu einem sehr späten Zeitpunkt. Dies kann u.U. dazu führen, dass es sehr schwer wird diese Gutachten noch in das laufende Verfahren einzubringen.
Brandstiftungen durch Mitarbeiterin Unternehmen sind in den letzten Jahren in den entwickelten Industrieländern immer mehr zu einem Problem geworden. Auf Grund der starken Zuwächse dieser Delikte glauben mittlerweile ca. 86 % aller Unternehmen, dass diese Form von wirtschaftskriminellen Handlungen ein ernstes Problem ist. Eine Vielzahl von Firmen wurde innerhalb der letzten Jahre Opfer von Brandstiftungen. Dabei waren an den aufgeklärten Bränden fast drei Viertel Unternehmensmitarbeiter beteiligt. 90 % der Untemehmen befürchten, dass dieses Ausmaß gleich groß bleiben wird, davon erwarten fast 60 % sogar noch Steigerungen. Die Vielzahl von Erscheinungsformen, eingesetzten Mitteln und Methoden ist ebenso ein Teil des Problems wie die sehr hohe „Dunkelziffer' dieser Delikte.
Auftraggeber sind vor allem Unternehmen, die eine diskrete Brandermittlung wünschen.
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Das Sachverständigenbüro für Brandursachenermittlung ist nicht nur in Deutschland tätig, sondern in ganz Europa.
Der Sachverständige ermittelt Brandursachen in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, aber auch in Leipzig, Düsseldorf, Dortmund und Dresden, sowie in Hannover, Helmstedt, Braunschweig, Bonn, Karlsruhe, Chemnitz, Rostock, Stralsund, Kassel, Ingolstadt, Erlangen, Bayreuth, Bamberg und Nürnberg.
Natürlich ermittelt der Sachverständige für Brandursachen auch in Mecklenburg-Vorpommern, in Brandenburg, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Bremen, Rheinland Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein.