Die Methodik der Brandursachenermittlung durch einen Gutachter umfasst in der Regel mehrere Schritte:
1. Erstbefund und Dokumentation durch den Sachverständigen:
Der Gutachter dokumentiert den Brandort und erstellt einen Erstbefund. Hierzu gehören Fotos, Skizzen und eine erste Analyse der Brandspuren.
2. Zeugenaussagen und Befragungen durch den Sachverständigen:
Der Gutachter befragt Zeugen, wie Bewohner, Angestellte oder andere Personen, um Informationen über den Verlauf des Brandes und mögliche Ursachen zu sammeln.
3. Brandspurenanalyse durch den Sachverständigen:
Der Gutachter untersucht die Brandspuren sorgfältig. Dies beinhaltet die Analyse von Brandmustern, Hitzeauswirkungen, Schadensverteilung und Rückständen.
4. Elektrische und technische Analyse durch den Sachverständigen:
Bei Verdacht auf technische Ursachen werden elektrische Anlagen, Heizungsanlagen oder andere technische Komponenten gründlich untersucht.
5. Chemische Analysen durch den Sachverständigen:
Falls notwendig, können chemische Analysen von Proben durchgeführt werden, um mögliche Brandbeschleuniger oder andere Substanzen nachzuweisen.
6. Gutachtenerstellung durch den Sachverständigen:
Basierend auf den gesammelten Informationen erstellt der Gutachter ein detailliertes Gutachten, das die Ursache des Brandes erklärt, Haftungsfragen klärt und mögliche Empfehlungen für die Verbesserung der Brandsicherheit enthält. Die genaue Vorgehensweise kann je nach Art des Brandes und den spezifischen Umständen variieren.
Benötigen Sie einen Gutachter nach Brand?
Tel.: 0173 389 11 62
Ihr Gutachter nach Brand
Das Sachverständigenbüro für Brandursachenermittlung ist nicht nur in Deutschland tätig, sondern in ganz Europa.
Der Sachverständige ermittelt Brandursachen in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, aber auch in Leipzig, Düsseldorf, Dortmund und Dresden, sowie in Hannover, Helmstedt, Braunschweig, Bonn, Karlsruhe, Chemnitz, Rostock, Stralsund, Kassel, Ingolstadt, Erlangen, Bayreuth, Bamberg und Nürnberg.
Natürlich ermittelt der Sachverständige für Brandursachen auch in Mecklenburg-Vorpommern, in Brandenburg, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Bremen, Rheinland Pfalz, Nordrhein - Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein.